Der Gemeinderat wurde für beschlussfähig erklärt.
Entschuldigt abwesend waren Simona Knapp und Stefan Unterberger. Sie wurden durch Peter Raggl Martin Knapp vertreten.
2. Bericht der Bürgermeisterin
Es wurden auf Antrag der Bürgermeisterin einstimmig folgende, zusätzliche TO-Punkte zur Sitzung mit aufgenommen:
· TO 5a) Beschlussfassung Verordnung Leerstandsabgabe
· TO 8a) Beschlussfassung Verordnung eines Ortsgebietes
3. Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022 sowie der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2022 wurden genehmigt.
4. Anschaffung Beamer für Vereinshaus - Beschlussfassung
Die Gemeinde stellt den Antrag, den Beamer Epson EB-L630U für brutto 3.174€ anzuschaffen. Die Anschaffung wird über die Immobilien-Kg abgewickelt, wodurch die MwSt. zurückgeholt werden kann. Der Beamer wird im Gemeindesaal zum Einsatz kommen.
Beschlussfassung einstimmig.
5. Beschlussfassung Anschaffung eines Defibrillators
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung eines Defibrillators, der beim Vereinshaus angebracht werden soll.
5a. Beschlussfassung Verordnung der Leerstandsabgabe
Bürgermeisterin Heidi Profeta erklärt, dass hierzu ein Gesetzt verabschiedet wurde, dass auch von den Gemeinden verordnet werden muss. Die Gemeinde Gnadenwald orientiert sich dabei an den Höchstsätzen für die Leerstandsabgabe.
GR Martin Knapp merkt an, dass solche Punkte nicht Hals über Kopf entschieden werden müssen, vor allem nicht, wenn es mittels Dringlichkeitsantrages eingebracht wird und sich kein GR informieren konnte.
Nach einer Diskussion zum Thema sowie der Höhe der Leerstandsabgabe stellt Vzbm David Pöll den Änderungsantrag, die Gebühren anstatt auf dem Höchstsatz in der Mitte der Sätze anzusetzen. Er begründet dies mit dem Argument, dass die Gebühren bei einem offensichtlich erhöhtem Leerstand nochmals erhöht werden können, eine Senkung jedoch sehr unwahrscheinlich sei.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die Leerstandsabgabe zu verordnen und diese mit den Höchstsätzen festzulegen:
Abstimmungsergebnis: 7 für die Verordnung zu 4 gegen die Verordnung (David Pöll, Romana Knapp, Uli Mayerhofer, Martin Knapp)
Die Bürgermeisterin stellt den eingebrachten Änderungsantrag, die Leerstandsabgabe zu verordnen und diese mit den von Vbgm. David Pöll vorgeschlagenen Sätzen festzulegen:
Abstimmungsergebnis: 4 für die Verordnung (David Pöll, Romana Knapp, Uli Mayerhofer, Martin Knapp) zu 7 gegen die Verordnung
Die Leerstandsabgabe wurde mit 7 zu 4 Stimmen verordnet und mit den Höchstsätzen festgelegt.
6. Bericht Bau- Raumordnungs- und Gemeindeleigenschaftenausschuss
Bürgermeistern Heidi Profeta berichtet, dass in der letzten Sitzung am, 8.11 folgende Themen besprochen und ausgearbeitet wurden. Vergaberichtlinien für Häuser und Wohnungen. Diese sollen im Dezember beschlossen werden.
7. Flächenwidmungsänderung Gst.Nr.693/3 von Thomas Rohrmoser
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Widmung des Grundstückes.
8. Bericht Ausschuss für Infrastuktur, Verkehr, Wirtschaft und Landwirtschaft.
Vzbm. David Pöll berichtet, dass bei der letzten Sitzung am 15.11 folgende Themen besprochen wurden
8a. Beschlussfassung übe die Verordnung eines Ortsgebietes
Vbgm. David Pöll erklärt, dass das Thema mit der notwendigen Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf kam. Sachverständige von der BH Innsbruck haben dabei festgestellt, dass in Gnadenwald ein Ortsgebiet verordnet werden könnte.
Was bedeutet ein Ortsgebiet für Gnadenwald?
Kurzum 3 zusätzliche Ortsschilder (Blauer Rand, Weiße Tafel, schwarze Schrift) bei Fauster, Speckbacher und der östlichen Einfahrt Brantach. Dies ist dann das Ortsgebiet. Alle Nebenstraßen, die innerhalb dieses Gebietes verlaufen und keine offizielle Ausfahrt aus Gnadenwald darstellen, sind ebenfalls im Ortsgebiet. Der Bereich um die Mahdhöhe und bei der Tischlerei Erhart, sind nicht Teil des Ortsgebietes aber dennoch Teil des Dorfes.
Welche Vor- und Nachteile bringt ein Ortsgebiet:
Verwaltungstechnische Vorteile, weil vom Land viele Verordnungen sich auf Ortsgebiete beziehen.
Verkehrstechnische Vorteile, da Geschwindigkeitsbeschränkungen und etc. für das ganze Ortsgebiet verordnet werden können.
Die Abstände von baulichen Anlagen zu Straßen verringern sich im Ortsgebiet
Strafbestimmungen und Strafgelder sind höher (z.B. wenn die Polizei blitzt oder wir Radargeräte montieren)
Eventuelle, vorher geklärte Nachteile:
David Pöll berichtet, dass GR Peter Raggl die mündliche Zusage der BH Innsbruck bekommen hat, dass die Haftung für die Gehsteigräumung durch die Gemeinde übernommen werden und die Nachtfahr- und Tonnenbschränkung von der Gemeinde bestimmt werden kann.
Da die Fristverlängerung für die Verordnung bis 30.11 geht, sollten wir nun entscheiden, ob ein Ortsgebiet für Gnadenwald verordnet werden soll oder nicht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass in Gnadenwald ein Ortsgebiet verordnet werden soll.
9. Bericht Kassen- und Überprüfungsausschuss:
Obmann Markus Stern berichtet, dass die aktuell gewählte Vorgehensweise, dass Rechnungen erst bei Bezahlung eingebucht werden, in Abstimmung mit dem Land Tirol – Abteilung Gemeinden nicht korrekt ist und so bald als möglich korrigiert werden sollte. Rechnungen sind bei Erhalt als Forderung und/oder Verbindlichkeit einzubuchen. In Absprache mit der Bürgermeisterin und Finanzverwalterin wird die Verbuchung per Dezember 2022 umgestellt. Ansonsten wurde eine ordentliche Arbeit/Erledigung der entsprechenden Aufgaben festgestellt. Alle Fragen konnten vollständig beantwortet werden.
10. Allfälliges
Nikolas Blunder bringt als Zuhörer die Unzufriedenheit der Projektinteressent im Prozess Omasta-Weg zum Ausdruck und merkt an, dass keine direkte Abfrage von Wünschen und Interessen stattfand, die Prozessoffenheit durch die Bestimmung von objekt- oder subjektgefördert bereits zu Beginn des Prozesses gehemmt wurde.
Es entsteht eine Diskussion im Gemeinderat über den Ablauf des Prozesses. Vzbm. David Pöll merkt an, dass er dieses Thema bereits schriftlich im Vorstand zur Diskussion gebracht hat. Er sieht hier vor allem die Gemeinde, und dazu zähle er auch selbst, in der Verantwortung, um bis zum nächsten Workshop auf diese Unzufriedenheit einzugehen und konkrete Antworten darauf zu finden bzw. geben zu können.
Auch das Thema objekt- und subjektgeförderter Wohnbau wird besprochen. BMin Heidi Profeta stellt hierzu fest, dass dieses Thema in der letzten Bauausschuss-Sitzung abgestimmt wurde. Uli Mayerhofer bestätigt das.
Vzbm. David Pöll gibt zu Protokoll, dass es in der Sitzung keine offensichtliche Abstimmung stattfand, er seine Hand für keine Abstimmung erhoben habe. Zudem merkt er an, dass lediglich eine Begriffserklärung von objekt- und subjektgefördert bei Workshop 2 besprochen war.
BMin Heidi Profeta will das Thema gemeinsam mit den Architektinnen und dem gesamten Gemeinderat nochmals besprechen und hierzu einen Termin aussenden.